Erkrankung und besondere Situationen im Studium
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu dem Thema Prüfungsunfähigkeit, wenn Sie aufgrund psychischer oder körperlicher Erkrankungen Ihre Prüfunsleistung nicht erbringen können. Außerdem finden Sie hier Links zu den Hilfsangeboten der Uni Bonn, die Ihnen das Studium unter potentiell erschwerenden Bedingungen erleichtern sollen: zur Psychologischen Beratung der Uni Bonn, zum Gesundheitsmanagement Healthy Campus an der Uni Bonn, sowie zu weiteren Angeboten für das Studium in besonderen Situationen.
Prüfungsunfähigkeit
Nach dem Ende der Abmeldefrist zu einer Klausur oder mündlichen Prüfung kann ein*e Prüfling, der*die zu einer Prüfung angemeldet ist, aus triftigen Gründen, insbesondere wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit, zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Prüfungsausschuss unverzüglich (innerhalb von 3 Tagen) schriftlich anzuzeigen. Für den Nachweis der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung (Original!) über das Bestehen der Prüfungsunfähigkeit vorzulegen.
Zur Fristwahrung reicht das Datum des Poststempels oder die Abgabe im Prüfungsamt direkt aus. Sie können die ärztliche Bescheinigung auch in den Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen.
Bitte legen Sie dem Attest folgende Informationen bei:
- Name
- Matrikelnummer
- Modul, in dem die Prüfung angemeldet ist
- Prüfungstermin
Hinweis
Ärztliche Atteste werden nach Antritt und Beendigung der Prüfung nicht anerkannt (mit Antritt der Prüfung erklärt die zu prüfende Person, dass sie*er gesundheitlich in der Lage ist, die Prüfung abzulegen).
Abgesichert Studieren
Als Student*in sind Sie über die Universität Bonn unfallversichert. Informationen hierzu und Ansprechpartner*innen finden Sie auf der Seite der Uni Bonn.
Studieren mit Handicap
Studierende mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung (körperlich/physisch) können verschiedene Ausgleiche, Beratungen und Hilfestellungen erhalten. Alle Informationen zum Nachteilsausgleich, Beratung und anderen Angeboten finden Sie auf der Seite der Uni Bonn.
Schwangerschaft im Studium
Das Mutterschutzgesetz gilt auch für Studentinnen. Bitte setzen Sie sich mit der Studiengangsmanagerin in Verbindung.
Studieren mit Familie
Studierende mit Kind(ern) oder pflegebedürftigen Angehörigen haben Sonderrechte. Beratung und Hilfsangebote gibt es im Familienbüro der Uni Bonn.
Zusammen mit verschiedenen Kooperationspartner*innen bietet die Uni Bonn kostenfreie Angebote, Events und Infos zu Themen rundum mentale, körperliche und soziale Gesundheit im Studium an. Beratungen, digitale Gesundheitsangebote, Workshops und Seminare, die den Studienalltag erleichtern sollen, finden Sie hier.