Praktikum und Kurzaufenthalte im Ausland
Praktika und Kurzaufenthalte können flexibel in das Studium integriert werden und werden häufig in den Semesterferien absolviert.
Praktikum im Ausland
Ein Praktikumsaufenthalt im Ausland eröffnet die Möglichkeit, Fachwissen konkret anzuwenden und erste berufliche Erfahrungen zu sammeln sowie fremdsprachliche und kulturelle Kompetenzen zu erweitern.
Pflichtpraktika im Bachelor und Master Geographie können auch im Ausland absolviert werden. Aber auch freiwillige Praktika sind eine Bereicherung in fachlicher und persönlicher Hinsicht.
Die Praktikumsstellen im Ausland sind grundsätzlich von den Studierenden selbst zu organisieren.
Fördermöglichkeiten und Praktikumssuche
- Allgemeine Informationen zum Praktikum im Ausland
- Informationsbrochüre Studium und Praktikum im Ausland
- Informationsvideo Praktikum im Ausland
- Informationen zum geographischen studienbegleiteten Berufspraktikum sind im Praktikumsportal des Geographischen Instituts zu finden.
ERASMUS-Praktikum
Im Rahmen des ERASMUS-Programms können Praktikumsaufenthalte im europäischen Ausland (ERASMUS-Programmländer) gefördert werden.
Das Wichtigste im Überblick
- Förderhöhe: monatlicher Mobilitätszuschuss; gestaffelt nach Ländergruppen
- Förderdauer:
- maximal 5 Monate (= 150 Tage) bei einer Praktikumsdauer bis zu 7 Monaten;
- maximal 7 Monate (= 210 Tage) bei einer Praktikumsdauer ab 8-12 Monaten
- Online-Sprachkurs
Förderbedingungen:
- Suche des Praktikumsplatzes im europäischen Zielland erfolgt selbständig durch den Studierenden.
- Das Praktikum muss in inhaltlichem Zusammenhang mit dem Studium stehen.
- Praktikumsdauer: mindestens 2 Monate (= 60 Tage), maximal 12 Monate
- Gefördert werden Vollzeitpraktika bei Unternehmen, Berufsbildungseinrichtungen, Forschungszentren und anderen Organisationen im europäischen Ausland. Teilzeitpraktika werden nur in Verbindung mit einem ERASMUS-Studium gefördert.
- Ausgeschlossen sind: EU-Institutionen und Institutionen, welche EU- Programme verwalten; Botschaften (der Herkunftsländer der Teilnehmer*innen).
- Die Förderung eines ERASMUS-Praktikums kann zusätzlich zur Förderung eines ERASMUS-Studiums in jedem Studienzyklus erfolgen. Eine Förderung ist auch im 1. Jahr nach dem Bachelor/Master-Abschluss möglich.
Die Bewerbung erfolgt über die ERASMUS-Fachkoordinatorin. Reichen Sie für die Bewerbung bitte zwei Monate vor dem geplanten Beginn des Praktikums folgende Unterlagen ein:
- Motivationsschreiben (1-2 Seiten)
- Lebenslauf
- Nachweise über Sprachkenntnisse
- Nachweise über Studienleistungen
Auswahlkriterien:
- Begründung/ Motivation
- Sprachkenntnisse des Ziellandes
- Qualität des Praktikumsplatzes und des Praktikumsvorhabens
- Studienleistungen
- Allgemeine Informationen zum ERASMUS-Praktikum
- ERASMUS-Praktikumsbörse des ERASMUS Student Networks (ESN)
Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.
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Dr. Simone Giertz
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