Anwesenheitspflicht

In den Prüfungsordnungen des B.Sc. Geographie und M.Sc. Geographie vom 07. September 2020 wird die Anwesenheit in §12 (6) geregelt:

Lehrveranstaltungen, in denen das Qualifikationsziel nicht ohne aktive Beteiligung der Studierenden erreicht werden kann, können im Modulplan als Veranstaltungen gekennzeichnet werden, bei denen die verpflichtende regelmäßige Teilnahme (Anwesenheitspflicht) als Voraussetzung zur Prüfungsteilnahme vorgesehen ist. Abhängig von der Veranstaltungsart sind dabei folgende Fehlzeiten zulässig:

  • Exkursionen: 0 %
  • Geländepraktika: 0 %
  • Methodenpraktika: 0 %
  • Geländeaufenthalte bei Projektseminaren: 0 %
  • Seminare, Projektseminare: höchstens 30 %
  • Berufsfeldseminar: höchstens 30 % (Beschluss d. Prüfungsauschusses vom 18.01.2023)

Im Einzelfall können auf begründeten Antrag der*des Lehrenden abweichende Höchstgrenzen für Fehlzeiten vom Prüfungsausschuss festgelegt und gemäß § 8 Abs. 7 bekanntgemacht werden.

Vorlesungssituation
© Barbara Frommann / UNU

Was bedeutet regelmäßige Teilnahme?

  1. Die Teilnahme gilt noch als regelmäßig, wenn nicht mehr als 30 Prozent der Unterrichtszeit versäumt wurden. Dies entspricht z. B. bei einer Veranstaltung mit 2 SWS vier Sitzungen. Gleiches gilt bei Blockveranstaltungen. Dabei darf z. B. bei Blockseminaren mit 2 SWS (= 5 Tagen Seminar) insgesamt ein Tag versäumt werden.
  2. Selbstverständlich sollten die versäumten Inhalte nachgearbeitet werden.
  3. Bei Exkursionen, Geländepraktika und Geländeaufenthalten im Rahmen von Projektseminaren gilt vollständige Anwesenheitspflicht, d. h. Fehlzeiten sind nicht erlaubt.

Formalia zu Studien- und Prüfungsleistungen

Eidesstattliche Erklärung

Bei schriftlichen Arbeiten jedweder Art hat der oder die Studierende eine schriftliche Erklärung abzugeben, dass er oder sie die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

Achtung: Dieses Formular ist nicht vorgesehen als Anlage für Abschlussarbeiten. Für Abschlussarbeiten verwenden Sie bitte die folgenden Vorlagen:

Plagiate sind die unrechtmäßige Übernahme von Texten, Gedanken oder Erkenntnisse Dritter und deren Wiedergabe als vermeintlich eigene wissenschaftliche Leistung. Welche Formen von Plagiaten es gibt, was die Folgen eines Plagiats sind und wie Plagiate vermieden werden können, finden Sie in unserer Handreichung für Studierende zum Thema Täuschungsversuche und Plagiate.

Mehr Informationen:

Verwendung von Tonträgern

Die Verwendung von Tonträgern in Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen oder bei Exkursionen zum Aufzeichnen der Vorträge ist grundsätzlich nur gestattet, wenn die*der Redende zustimmt. Ansonsten verstoßen Sie gegen § 53 Abs. 7 UrhG:

"Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, (...) sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig."

In allen POs von 2020 wird der Umfang von schriftlichen Arbeiten eindeutig mit der Angabe von Zeichen (einschließlich Leerzeichen und Anmerkungen) geregelt. Sie finden die konkreten Angaben im § 18 und § 20 der jeweiligen PO (B.Sc., M.Sc. und GeoRisk).

Da die in der BPO 2015 und MPO 2014 geltenden Seitenangaben viel Spielraum für die tatsächliche Zeichenanzahl lassen, möchten wir Ihnen eine Umrechnung der Seiten in Zeichen für schriftliche Arbeiten nennen. Dies dient nur zu Ihrer Orientierung, die o. g. POs sind weiterhin gültig:

  • 1 Seite entspricht ca. 2.700 Zeichen (mit Leerzeichen und Anmerkungen)
  • Umrechnung für die PO BSc 2015 und PO MSc 2014 (immer ohne Deckblatt, Gliederung, Abbildungen, Literaturverzeichnis und Anhang)
    • Hausarbeiten/Projektberichte/Protokoll: 15.000 bis 40.000 Zeichen mit Leerzeichen (5 - 15 Seiten)
    • Praktikumsbericht: 15.000 bis 20.000 Zeichen mit Leerzeichen (5 - 8 Seiten)
    • Bachelorarbeit (12 LP, 3 Monate Bearbeitungszeit): 70.000 bis 100.000 Zeichen mit Leerzeichen (25 - 40 Seiten)
    • Masterarbeit (30 LP, 6 Monate Bearbeitungszeit): 100.000 bis 200.000 Zeichen mit Leerzeichen (40 - 80 Seiten)

ToR auf Deutsch

Sie können Ihren Notenspiegel - das sogenannte "Transcript of Records" (ToR) - durch einloggen mit Ihrer Uni-ID und Passwort in Basis unter:

  1. Funktion
  2. Notenspiegel
  3. PDF-Übersicht: Leistung

selbst erstellen und ausdrucken. Falls Sie ein unterschriebenes und gestempeltes Exemplar benötigen, dann kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten mit einem aktuellen Ausdruck ins Prüfungsamt.

ToR auf Englisch

Seit dem WS 2015/16 werden die Lehrveranstaltungstitel im Vorlesungsverzeichnis auf Englisch eingepflegt. Sie können sich das ToR selbst auf Englisch erstellen, in dem Sie wie oben vorgehen und dann oben rechts auf das "Flaggen-Symbol" klicken.

Falls das ToR nicht vollständig auf Englisch angezeigt wird, können Sie auch alternativ dieses Formular ausfüllen und im Prüfungsbüro vorlegen (Bitte nur vollständig abgeschlossene Module auflisten).

Regelungen für Exkursionen/Geländepraktika

Bei Exkursionen und Geländepraktika ist die vollständige Teilnahme und eine schriftliche Ausarbeitung (in der Regel ein Protokoll) für die erfolgreiche Verbuchung der Studienleistung erforderlich. Eine Prüfungsanmeldung ist nur im M.Ed.-Exkursionsmodul nötig.

Der Vermerk "nicht erschienen" (s. u.) wird nur im ToR dokumentiert, hat aber keine weiteren Auswirkungen auf die zukünftige Zuteilung von Exkursionen.

Wichtig: Da in der Regel bei den Exkursionen und Geländeaufenthalte zeitnah nach der Zuteilung die Unterkünfte, Fahrten etc. gebucht werden, gibt es bzgl. der anfallenden Kosten besondere Rücktrittsregelungen. Mit der Anmeldung zu einer Exkursion/Geländeaufenthalt erklären Sie sich automatisch damit einverstanden.

Im Bachelor

Zuteilung im Oktober nach der O-Woche, eine Abmeldung ohne Auswirkungen ist nur eine Woche nach Zuteilung bei der*dem Dozierenden möglich. Danach erscheint in Ihrem ToR "nicht erschienen". Eine Verbuchung ist für die Teilnahme an B2 und B4 notwendig.

Zuteilung im Juli/August, eine Abmeldung ohne Auswirkungen ist nur eine Woche nach Zuteilung bei der*dem Dozierenden möglich. Danach erscheint in Ihrem ToR "nicht erschienen" und anfallende Kosten müssen übernommen werden.

Zuteilung im Januar, eine Abmeldung ohne Auswirkungen ist nur eine Woche nach Zuteilung bei der*dem Dozierenden möglich. Danach erscheint in Ihrem ToR "nicht erschienen" und anfallende Kosten müssen übernommen werden.

Zuteilung im März/April, eine Abmeldung ohne Auswirkungen ist nur eine Woche nach Zuteilung bei der*dem Dozierenden möglich. Danach erscheint in Ihrem ToR "nicht erschienen" und anfallende Kosten müssen übernommen werden.

Im Master

Zuteilung im Oktober/November, eine Abmeldung ohne Auswirkungen ist nur eine Woche nach Zuteilung bei der*dem Dozent*in möglich. Danach erscheint in Ihrem ToR "nicht erschienen" und anfallende Kosten müssen übernommen werden.

Zuteilung im Januar. Eine Abmeldung ohne Auswirkungen ist nur eine Woche nach Zuteilung bei der*dem Dozierenden möglich. Danach erscheint in Ihrem ToR "nicht erschienen" und anfallende Kosten müssen übernommen werden.

Im Krankheitsfall

Bei Attesten über den Zeitraum der Exkursion erfolgt kein BASIS-Eintrag "nicht erschienen". Anfallende Kosten müssen trotzdem übernommen werden. Daher ist es sinnvoll eine Reiserücktrittsversicherung abschließen, die im Krankheitsfall die Kosten trägt.

Sicherheit im Gelände

Zwei Frauen gehen durch ein Feld
© Friederike Pauk/GIUB

Der Flyer “Sicherheit im Gelände” wurde im Rahmen einer Kooperation von GeStein e.V. und GeoDACH e.V. erstellt und klärt über das richtige Verhalten im Gelände auf – sei es während Exkursionen, Geländepraktika oder Projektseminaren – und gibt viele hilfreiche Tipps für die Vorbereitung und Ausrüstung an die Hand.

CO2 - Kompensation

Ein Flugzeug im Himmel von unten
© colourbox.de/kritchanut

Da einige Exkursionen ins Ausland per Flugreise getätigt werden, möchte die Fachschaft an dieser Stelle anregen, über den verursachten CO2-Ausstoß nachzudenken und diesen zu kompensieren. Hier finden Sie Informationen über verschiedene Kompensations-Möglichkeiten.


Urlaubssemester

Sie können, aber Sie müssen sich nicht für ein Auslandssemester beurlauben lassen! Alle Informationen zur Beurlaubung an der Uni Bonn finden Sie hier.

Rückerstattung des Semesterticket

Wenn Sie ein und zwei Semester im Ausland verbringen und sich nicht beurlauben lassen, dann können Sie sich den Beitrag für das Semesterticket über den ASTA erstatten lassen (wegen studienbedingtem Aufenthalt außerhalb des Vertragsgebietes). Dies gilt übrigens auch für längere Praktika außerhalb von NRW.

...im Praktikum

Für das Pflichtpraktikum oder auch ein längeres freiwilliges Praktikum im In- oder Ausland können Sie sich beurlauben lassen. Allerdings können Sie im beurlaubten Semester keine anderen Studien- oder Prüfungsleistungen an der Uni Bonn erbringen.

Eine Weltkugel die in zwei Händen gehalten wird
© Colourbox.de

...im Auslandssemester

Bei einem Auslandsemester mit Beurlaubung, können Sie im Ausland Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, nicht jedoch an der Uni Bonn. In folgenden Fällen erfolgt trotz Beurlaubung eine Hochstufung der Semesterzahl:

  • 1 Semester im Ausland und 1 Semester beurlaubt: 1 Semester hochgestuft, wenn mehr als 20 LP anerkannt werden
  • 2 Semester im Ausland und 2 Semester beurlaubt: Hochstufung um 1 Semester wenn zw. 21 und 40 LP, um 2 Semester wenn mehr >40 LP anerkannt werden.
  • 2 Semester im Ausland und 1 Semester beurlaubt: Rücksprache mit der Auslandskoordinatorin
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