BAFöG

Hier finden Sie Informationen zur BAFöG-Förderung sowie zu den Ansprechpartner*innenn.

Gemäß § 48 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) wird vom fünften Fachsemester an nur Ausbildungsförderung gewährt, wenn bei geordnetem Verlauf der Ausbildung die übliche Zahl an ECTS-Leistungspunkten bis zum Ende des vierten Fachsemesters erreicht wurden. Bachelor- und Master-Studierende reichen dazu ein Transcript of Records direkt beim BAföG-Amt ein. Problemlos geht das, wenn die erforderlichen Leistungspunkte erbracht sind.

Fragen zum BAFöG beantwortet Ihnen das Prüfungsamt. Bescheinigungen werden Ihnen ebenfalls vom Prüfungsamt ausgestellt und unterschrieben.

Erforderliche Leistungspunkte

Erforderliche Leistungspunkte für den B.Sc. Studiengang Geographie der Universität Bonn:

  • Leistungen nach dem 3. Semester: 66 Leistungspunkte
  • Leistungen nach dem 4. Semester: 90 Leistungspunkte
  • Leistungen nach dem 5. Semester: 105 Leistungspunkte
  • Leistungen nach dem 6. Semester: 130 Leistungspunkte

Wichtig: Bei diesen Angaben ist die Verlängerung der Regelstudienzeit gemäß Corona-Hochschulverordnung nicht berücksichtigt!

Anstelle des ToR kann auch das Formular „Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG (Formblatt 5)“ eingereicht werden. Dies muss von einem der folgenden Hochschullehrer unterschrieben werden:

Prof. Dr. Michael Hofmann
Institut für Zoologie
Poppelsdorfer Schloss
0228 - 73 3807
Email: mhofmann@uni-bonn.de

Prof. Dr. Robert Glaum
Institut für Anorganische Chemie
Gerhard-Domagk-Str. 1
0228 - 73 5353
Email: rglaum@uni-bonn.de

Viele weitere Informationen zum BAföG finden Sie hier

Amt für Ausbildungsförderung
Nassestraße 11
53113 Bonn
0228 - 73 7171

Kontakt

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Meckenheimer Allee 166

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